Wilder Westen im Social-Web: Influencer, YouTuber, Blogger und Vlogger, die sich häufig nur vage an die Trennungs- und Kennzeichnungspflicht für Werbung halten. Und Wettbewerbsvereine, welche mit Abmahnungen Jagd auf vermeintliche Verstöße machen. Was am Ende bleibt, ist Rechtsunsicherheit. Politik und Medienanstalten sehen legislativen Nachholbedarf und versuchen sich in guten Ratschlägen. Ein Update zur aktuellen Situation.
Politik übt sich in Verständnis
Am 20. November versammelte sich ein exklusiver Kreis geladener Gäste im Kanzleramt. Digitalministerin Dorothee Bär (CSU) hatte zum „Runden Tisch Influencer“ geladen, um sich mit Regierungsvertretern, Digital-Experten, Vermarktern und natürlich auch Influencern verschiedener Netzwerke über den Status Quo der Rechtslage und notwendige Veränderungen auszutauschen.
Offensichtlich versuchten sich die offiziellen Teilnehmer in fraternisierendem Verständnis zu üben: Die DLM- und ZAK-Vorsitzende Cornelia Holsten bekräftigte, dass rein medienrechtlich eine Kennzeichnungspflicht oftmals gar nicht nötig sei. Wettbewerbsrechtlich sei die Situation jedoch schwieriger, denn so lange der aktuellen Abmahnpraxis durch die Gesetzgebung kein Riegel vorgeschoben würde, bleibt oftmals nur eine vorsichtshalber getätigte Pflichtkennzeichnung. Selbst Ministerin Bär sei wegen einer Verlinkung zu anderen Ministern schon einmal wettbewerbsrechtlich gerüffelt worden.
Schwacher Trost für Influencer
Das bekundete Problembewusstsein kann nur bedingt zufriedenstellen. Die eingeladene Bloggerin Nadine Luck empfand es als unbefriedigend, wenn man mit der Empfehlung wieder nach Hause geschickt wird, vorsichtshalber alles zu kennzeichnen, was gepostet wird.
Empfehlungen dieser Art schützen jedoch nicht vor dem, was Wettbewerbsverbände und spezialisierte Juristen für abmahnwürdig halten: Location-Tags, private Verlinkungen und Tips, die nicht werblich finanziert wurden. Oder sogar der Eingriff, privat nicht mehr die Kleidung tragen zu dürfen, die man sich selbst gekauft hat. Wir haben in der Vergangenheit darüber berichtet. Eine Politik, die nur schulterzuckend-hilflos vor solchen Problemen steht, ist da wenig vertrauenserweckend.
Gut gemeinter Leitfaden
Die Medienanstalten haben zum Runden Tisch der Influencer einen Leitfaden veröffentlicht (s.u.), welchen sie allen Bloggern und Influencern als Hilfestellung wärmstens empfohlen haben. Wie Silvi Carlsson in diesem Video zeigt, sind diese Leitfäden offensichtlich kein Schusspulver wert. Was Abmahnvereine und profitbewusste Anwälte in der Praxis zu Gericht tragen, orientiert sich nicht an diesen Reglements. Was Politik und Medienanstalten für eine gute Orientierung zur Rechtssicherheit halten, ist für die Gerichte ohne Bewandtnis.
Hoffnung auf mehr Rechtssicherheit?
Ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist in Arbeit. Der vorliegende Entwurf (hier) enthalte, laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, abgestimmte Maßnahmen, welche den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern sollen. Die dazu aufgeführten Reaktionen der betroffenen Branchen- und Berufsverbände zeugen von wenig Hoffnung. Die Stellungnahmen sehen die Bemühung der Gesetzesschmiede als unzureichend und nachbesserungswürdig. Von einer Stärkung der Fairness im Wettbewerb wird so schnell wohl nicht zu sprechen sein.
Zum Leitfaden der Medienanstalten
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