Der Sommer dreht gerade auf und das Netz steht dem in Nichts nach. Diesen Monat lernen wir ein paar sehr interessante Sache über den Abmahnwahnsinn, der in Deutschland immer mehr um sich greift. Und wir haben noch ein paar weitere rechtliche Themen, wie unter anderem illegale Links oder auch das Vererben von digitalem Eigentum. Ein paar unterhaltsame Stories sind glücklicherweise auch dabei. Also wie immer, Füße hoch, noch mal Kaffee holen und gute Unterhaltung: Der Juni.

#Selfie – Der ganz normale Voyeurismus

“Houston, wir haben ein Problem. Wir haben komplett den Sinn für Moral verloren.“ Mit diesen Worten kommentierte der italienische Journalist Giorgio Lambri eine Szene, welche er am Bahnhof von Piacenza beobachtete und fotografierte. Eine kanadische Touristin geriet beim Aussteigen zwischen zwei Züge und wurde so schwer verletzt, dass ihr später ein Bein amputiert werden musste. Ein junger Mann hatte nichts besseres zu tun, als die Szene im Selfie festzuhalten. Ein Bild, das schlichtweg schockiert. Leider aber auch eine Szene, die wir hierzulande von Unfall-Gaffern in ähnlicher Form kennen. Die Bahnpolizei kümmerte sich dann um den jungen Mann, sorgte dafür, dass er das Bild löscht und nahm die Personalien auf. Wir befürchten, ohne rechtliche Konsequenzen wird sich an der Gaffer-Mentalität nichts ändern.

#Grow – Mark macht in Papier

Alle werden es gelesen haben: Facebook bringt jetzt auch noch ein Print-Magazin heraus. Na ja, nicht ganz: Die Idee hinter Grow scheint eine sehr exklusive Business-Community zu sein. Ein Kreis von selektierten Geschäftspartnern trifft sich gelegentlich, tauscht sich informell aus und, besonders wichtig, feiert sich selbst. Das Print-Magazin ist eher so etwas wie ein Corporate Publishing-Produkt, welches es, als Marketingpublikation, nur für die priviligierten Teilnehmer gibt. In digitaler Form sind manche Artikel auch für uns einfaches Volk verfügbar. Einfach mal reinschauen, spannend geht anders: Grow by Facebook.

#Cebit2018 – Jetzt auch mit Spaß

Vom 11. bis 15.Juni öffnete die Cebit in Hannover ihre Tore. Wäre die Messe so geblieben wie in den letzten Jahren, würden wir darüber kein Wort verlieren. Aber die Organisatoren der bisher trockenen Fachveranstaltung haben die Reißleine gegen den Interessensverlust gezogen und versucht, sich neu zu erfinden. Ja, es gab auch viele Techno- und Business-Neuigkeiten, aber die gibt es ja überall und deshalb lassen wir die mal außen vor. Bemerkenswerter ist, wie sich die Messe in diesem Jahr verändert hat.

Zunächst wurde die Cebit vom März in den Juni verlegt, um etwas mehr Summer-Vibes mitzunehmen. Die primäre Veränderung ist aber, dass aus der Messe ein Festival geworden ist. Das heißt, neben den technologischen Updates der Cebit selbst, Vorträgen und Business-Event-Meetings, gibt es einen Außenbereich, wo man Spaß haben darf. Gadgets zum Ausprobieren, ein Riesenrad, Drohnen-Shows, Live-DJs und es treten Bands auf. Man konnte sogar Mando Diao und Jan Delay für zwei Abende buchen. Klingt etwas so, als würde man auf eine Art deutsches SXSW hinarbeiten. Nun, davon ist man sicher noch Lichtjahre entfernt. Hannover ist eben nicht Austin. Aber, wie Jan-Keno Janssen von heise online im Video sehr gut dokumentiert hat, es ist ein guter Start für einen echten Umbruch gewesen.

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#Influencer – Das Ding mit den Wettbewerbsverbänden

Wissen Sie, was Wettbewerbsverbände sind? Sie nennen sich gerne Schutzverbände und kämpfen gegen Wirtschaftskriminalität und unlauteren Wettbewerb. Im Klartext: Eigentlich Abmahnvereine, wie Kritiker anmerken. Und die schütteln gerade das Influencer-Marketing in Deutschland gehörig durch. Wenn ein Influencer für eine Marke wirbt, dafür Geld bekommt und das dann nicht als Werbung kennzeichnet, ist es logischerweise Schleichwerbung. Wenn man aber lediglich ein Marken-Shirt trägt oder Produkte getestet hat und auf sie verlinkt, ohne in geschäftlicher Beziehung mit diesen zu stehen, ist es dann auch unlauterer Wettbewerb?

In der letzten Zeit sind einige namenhafte Instagram-Influencer und Blogger mit sehr dubiösen Begründungen abgemahnt worden. Und die Fälle zeigen alle, dass es im Wettbewerbsrecht viele Grauzonen gibt, die nicht geklärt sind. Vor Gericht werden diese Fälle oftmals zugunsten von Abmahnvereinen entschieden. Dabei sind diese Verbände eine sehr deutsche Einrichtung, was den Influencern einerseits Wettbewerbsnachteile auf internationaler Bühne beschert und andererseits die Praxis der deutschen Abmahner vor europäischem Recht sehr zweifelhaft erscheinen lässt. Manche Experten halten diese Urteile gar nicht für so absurd und sehen diese eher als Beweis, dass auch Gerichte verstanden haben wie das Internet funktioniert. Vor dem Hintergrund, dass sich Wettbewerbsverbände allerdings darauf spezialisiert haben, Fußangeln und Grauzonen der Rechsprechung für ihre eigenen monetären Interessen zu nutzen, sei die Bemerkung erlaubt: Es ist was faul im Staate Dänemark.

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#Twitter – Der launische Vogel

Morgens sind unsere Tweets sachlicher als abends. Am Ende des Tages zwitschern wir emotional und impulsiv. Für diese Erkenntnis bedurfte es eigentlich keiner akademischer Arbeit wie der Studie, die kürzlich an der University of Bristol erstellt wurde. Aber die Details der Erhebung haben schon etwas Aufschlußreiches: Zwischen 5 und 6 Uhr morgens enthalten Tweets oftmals Worte, die Intelligenz, logisches Denken und Bildung indizieren. Zwischen 3 und 4 Uhr nachts enthalten Kurznachrichten häufig negative Emotionen und existenzielle Gedanken. Die Studie zeige, dass sich unser Sprachgebrauch im Laufe eines Tages stark wandelt. Und das merkt man eben auch auf Twitter. Jetzt verstehen wir auch: Donald Trump tweetet keinen Blödsinn, er hat existenzielle Ängste. Na wenn das so ist.

#Mobbing – Stranger Trolle

Wir lieben alle Millie Bobby Brown für ihre Rolle der Elfi (Eleven) in Netflix‘ Stranger Things. Sie ist ebenfalls dafür bekannt, in ihrem jungen Alter bereits sehr sozial kritisch zu sein und sich mit ihrer Bekanntheit für LGBTQ-Rechte und feministische Themen einzusetzen. Das wurde ihr nun auf eine besonders niederträchtige Art und Weise zum Verhängnis. Im November 2017 begannen 4chan-Trolle, Rechtsextreme und Trump-Fanatiker, unter dem Hashtag #TakeDownMillieBobbyBrown Lügen und gehässige Memes über die Schauspielerin zu verbreiten.

Auch wenn natürlich niemand diesen Gerüchten Glauben schenkte, wurden die Attacken so extrem, dass Brown im Juni ihren Twitter-Account deaktivierte. Kurz darauf bezog sie in einer Dankesrede der MTV Movie Awards indirekt Stellung und sprach sich abermals gegen Cyberbulling aus. Interessante Randnotiz: Brown verschwindet nicht aus den sozialen Netzen, sondern verlagert sich auf Instagram. Ein weiterer Promi, der nach Troll-Attacken auf Twitter dem Vogelhäuschen den Rücken kehrt. Mal drüber nachdenken, liebe Zwitscherbude. Und an die Trolle: Millie Bobby Brown ist 14, in Worten Vierzehn, ihr Drecksäcke.

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#YouTube – Piraten werfen das Handtuch

Eine der größten Quellen für illegale MP3-Downloads ist YouTube. Allerdings nicht der Videodienst selbst, sondern Konvertierungsseiten, die sich einfach nur die Audiospuren aus den Clips herausladen und dann als MP3 anbieten. Und diese Seiten sind im letzten Monat reihenweise vom Netz verschwunden. Wie Torrentfreak berichteten, habe gerade die britische Musikindustrie juristisch zur Attacke geblasen. Unter dem rechtlichen Druck seien viele Seiten eingeknickt und haben daraufhin ihren Dienst quittiert. Damit wir aber nicht zu früh jubeln: Ob das sogenannte Streamripping überhaupt illegal ist, auch wenn es uns instinktiv so erscheint, ist rechtlich nicht eindeutig: Im Fall von youtube-mp3.org kam es zu keinem Urteil, sondern zu einem Vergleich und wer letztlich für die Abschaltung der Seite verantwortlich war, konnte bisher nicht geklärt werden.

#DSGVO – Abmahnboom beflügelt die Phantasie

Eine Meldung ließ Seitenbetreiber Ende Juni aufhorchen: Eine Abmahnung aufgrund einer fehlenden SSL-Verschlüsselung solle einen Immobilienhändler 12.500 Euro kosten. Kurz darauf verkündeten einige Seiten, es sei keine Abmahnung, da es sich um Schmerzensgeld handle. Glücklicherweise ist der Seitenbetreiber in diesem Fall ein Mandant des allgemein bekannten RA Solmecke, welcher so nett ist, den Fall mal genauer zu erklären. Das ist gut, glauben wir alle doch sehr oft und zu schnell halbkompetenten Horrormeldungen. Und wie wir weiter oben schon einmal angemerkt haben: Abmahnwellen treiben absurde Blüten.

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#Facebook – Nachlassverwaltung

Stellen Sie sich vor, Sie sind Eltern, ihre 15-jährige Tochter verunglückt tödlich und auf der Suche nach Antworten, ob es ein Unfall oder Suizid war, werden ihnen Informationen vorenthalten. So ergeht es zwei Eltern, die seit 6 Jahren vor Gericht darum streiten, Zugang zum Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter zu bekommen. Die Zugangsdaten besitzen die Eltern, nur befindet sich die Seite im Gedenkzustand, weshalb man nur auf einen Teil der Informationen zugreifen kann. Bei analogen Gegenständen, Briefe, Tagebücher oder andere Notizen, vererbt sich dieses Recht auf die nächsten Angehörigen. Für den digitalen Raum ist das nicht genau geregelt. Facebook bekunden zwar ihr Beileid, stellen aber die Privatssphäre der noch lebenden Adressaten von Messages über den Wunsch der Eltern. Und die Gerichte reden sich bisher mit dem Fernmeldegesetz heraus. Am 12.Juli entscheidet der BGH, ob digitales Recht dem analogen Recht anzupassen ist. Auf welches Recht sich Eltern, auf der Suche nach Antworten in der Trauer um ihr Kind, berufen können, ist nicht bekannt.

#Photoshopped – Don’t trust the fixer

Manche Leute hören einfach nicht auf gute Ratschläge. So wie beispielsweise: Bittet keinen Photoshopper um dämliche Dienstleistungen. Wer’s trotzdem tut, liefert uns wenigstens gutes Material zum lachen. James Fridman gehört zu den Leuten, die sich einen Namen für äußerst unterhaltsame Bildbearbeitungen gemacht haben. Und sein Twitter-/Instagram-Account ist quasi der Showroom für solche Anfragen. Wer also mal fünf Minuten Pause macht und sich über das Ego mancher Leute lustig machen möchte: Besuchen Sie seine Seite. PS: Es kommen auch Anfragen von Menschen, die offensichtlich ernste Probleme haben. Narben von schlimmen Kindheitserfahrungen, Hauterkrankungen oder Unsicherheit, weil jemand gemobbt wurde. Wir empfehlen gerade diese Posts. Fridman hat nämlich auch ein Talent für die richtigen Worte, wenn Menschen echte Probleme haben.

#FIFA – Google bockt

Schön zu sehen, dass so eine aufrichtige und ehrenwerte Organisation wie die FIFA nicht alles bekommt, was sie will. Worum es geht: Die FIFA verdient viel mit Fernsehrechten. Besonders mit Großereignissen wie einer Fußballweltmeisterschaft. Also wollte sie erwirken, dass Google Links zu Piratenseiten entfernen, die Spiele ohne eingekaufte Rechte streamen. Google lehnte das ab und lieferte nicht einmal eine Begründung. Zugegeben handelt es sich nicht in allen Fällen um Piratenseiten, sondern um ordentliche Dienste. Seiten wie sportsnet.ca oder FuboTV gehören großen Medienunternehmen, zu deren Investoren Player wie Sky oder 21st Century Fox zählen. Wir vermuten: Die Investoren sind vermutlich schon im Besitz dieser Lizenzrechte, haben sich jedoch entschieden, diese auch für andere Assets zu nutzen. Sollte das stimmen, ist Google auch wirklich der falsche Ansprechpartner.

#WM2018 – Meme-Festival

Und zum Abschluß nochmal Fußball. Wer mit der laufenden Weltmeisterschaft nicht so viel anfangen kann, dürfte sich zumindest an den Memes erfreuen. Die Protagonisten für die Parade der Häme sind: Neymar und seine dramatischen Schmerz-Yoga-Posen, Maradonna und seine theatralischen Verhaltensstörungen, Messis Erfolglosigkeit und, wie könnte es anders sein, Deutschlands frühe Abmeldung vom Turnier. Schadenfreude ist eben auch eine Form der Anerkennung.

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Artikelbild: William Warby (CC BY 2.0)

 

 

 

 

Blog Monatsrückblick

3 Kommentare zu “Abmahnwahnsinn und Yoga mit Neymar – Monatsrückblick Juni”

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