Verbraucher verlagern ihren Netzkonsum immer weiter auf mobile Endgeräte. Und ‚Mobile First‘ ist längst das obligatorische Mantra der Werbetreibenden. Da gehört das Thema Netzausbau eigentlich zu den Debatten, die jeden interessieren sollten. Die Netze sind voll und die gestiegenen Datenvolumina schreien nach neuen Frequenzen. Der dafür nötige Ausbau der Netze soll mit der Vergabe neuer Frequenzen nun auf den Weg gebracht werden. Der Bundesnetzagentur wird vorgeworfen, dass die Vergabekriterien zu streng sind und der Wirtschaft schaden. Wir geben ein paar Grundlagen, damit Sie schnell einsteigen können.

Warum die Vergabe der 5G-Frequenzen?

Im Mai 2018 entschied sich die Bundesnetzagentur, die Versteigerung für Frequenzen bei 2 Gigahertz und 3,6 Gigahertz anzuordnen. Damit beabsichtigt die Behörde vor allem den Ausbau der fünften Mobilfunkgeneration 5G anzutreiben. Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann erklärte dazu:

„Der Mobilfunk braucht weitere Frequenzen für den Netzausbau, um die stark ansteigenden Datenvolumina bewältigen zu können. Da die Frequenzen knapp sind, werden sie versteigert. Die Anordnung der Versteigerung gibt dem Markt Planungssicherheit für das weitere Verfahren.“

Mit der Vergabe der Lizenzen wird Anfang 2019 gerechnet. Der Entwurf über die Vergabekriterien wurde bereits am 17. September veröffentlicht und hat seit dem für hektische Debatten unter den interessierten Lizenznehmern geführt. Die endgültige Entscheidung über diese Kriterien wird Ende November 2018 entschieden.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Hohe Investitionskosten und nationales Roaming

Die Netzbetreiber werfen vor allem zwei Themen in den Ring: Der Netzausbau ist kostspielig. Ausbauverpflichtungen bedeuten also hohe Investitionskosten. Damit die Voraussetzung für die größtmögliche Planungssicherheit gegeben sind, fordern Netzbetreiber lange Laufzeiten für ihre Lizenzen. Dafür bekommen sie auch Rückendeckung von der EU.

Ein weiterer Punkt ist das nationale Roaming, für das sich Monopolkommission und Bundeskartellamt ausgesprochen haben. Hier stellte Hohmann jedoch bereits klar: „Es ist rechtlich nicht möglich, die Unternehmen zu verpflichten, Dritte aufs Netz zu lassen und die Preise zu diktieren.“ Das bedeutet jedoch nicht, dass das nationale Roaming damit vom Tisch ist. Im Konsultationsverfahren hatten Kritiker, die Betreiber und ihre politischen Fürsprecher seit Mitte September Gelegenheit, Bedenken einzubringen und Positionen neu zu verhandeln.

Die Auflagen

Funkloch Melder
Mit dem Funklochmelder startete die CDU-Fraktion Brandenburg ein regionales Projekt, um weiße Flecken in der Abdeckung zu ermitteln. 23 237 Funklöcher wurden gemeldet.

Die Bundesnetzagentur verpflichtet die Betreiber in ihren veröffentlichten Vergabekriterien dazu, 98 Prozent der Haushalte bis 2020 mit mindestens 100 MBit/s zu versorgen. Darüber hinaus sollen die Netze entlang der Autobahnen und Bahnstrecken ausgebaut werden und die immer noch sehr weit verbreitete Landschaft der Funklöcher schrittweise zu schließen. Zusätzlich zu diesen Auflagen verpflichtet die Behörde jeden der drei großen Netzbetreiber  – Telekom, Vodafone und O2 – jeweils 500 neue Mobilfunkstationen zu errichten.

Das nationale Roaming bleibt den Anbietern wohl erspart. Ein internes Papier der Netzagentur macht diese Auflage sehr unwahrscheinlich. Andererseits dürfen die großen drei Anbieter so auch damit rechnen, dass sie ihr geliebtes Oligopol mit keinerlei Abweichungen von den ursprünglich formulierten Verpflichtungen bezahlen werden. Oder mit anderen Worten: Wenn die Anbieter andere Wettbewerber nicht ins Netz lassen wollen, um die geforderte Abdeckung zu gewährleisten, müssen sie dieser Auflage eben aus eigener Kraft nachkommen.

Und jetzt?

Aus der Politik haben wir bis dato nicht viele konstruktive Beiträge begrüßen dürfen. Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) erklärte erst kürzlich, dass LTE (4G) für Deutschland völlig ausreiche. Ungesagt blieb dabei, dass auch die 4G-Abdeckung eher mäßig ist. Vertreter anderer Industrien sehen durch den langsamen 5G-Ausbau die Gefahr, dass Deutschland wirtschaftlich zurückfalle.

Am Montag, dem 26. November, gehen Bundesnetzagentur und ihr Beirat in die letzte Phase, um das verpflichtende Auflagenpaket endgültig zu schnüren. Der Beirat hat hier zwar kein Veto-Recht, kann aber auf das Wohlwollen des Behördenpräsidenten Jochen Homann hoffen. Der setzt eher auf Konsens als auf Konfrontation innerhalb der Behörde.

Die Funkloch-Republik

Nach einer Studie von Open Signal rangiert Deutschland mit einer durchschnittlich verfügbaren Geschwindigkeit von 22,7 Mp auf Platz 32 der europäischen Länder. Und nach einer Untersuchung aus dem Jahre 2016 bekommen die Deutschen recht wenig Internet für ihr Geld: Für 35 Euro Vertragspreis bekommt man in Frankreich 50 GB, in England 20 GB und in Deutschland 4 GB. Keine guten Perspektiven für ein digitales Deutschland.

Wer sich selber auf die Jagd nach Funklöchern und Defiziten machen will, kann das seit dem 30.10. mit der Funkloch-App der Bundesnetzagentur (Breitbandmessung-App: hier) selber und kostenlos machen. Mit der App ist die lokal verfügbare Datenübertragungsrate und Netzverfügbarkeit messbar. Die Daten werden dann in eine Übersichtskarte übermittelt.

 

Artikelbild: hpgruesen (CC0)

Netzwelt

One reply to “Verschärfte 5G-Vergabebedingungen gegen die Funkloch-Republik”

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert