Die große Kammer des Europäischen Gerichts für Menschenrechte hat nun den Deckel auf einen seit neun Jahren tobenden Streit gesetzt: Das 2013 ergangene Urteil gegen die estnische Seite Delfi.ee wurde bestätigt und lässt damit das Nachrichtenportal für beleidigende Kommentare haften. Mit dem Verdikt der höchsten Instanz startet nun das Rätselraten, welche Konsequenzen sich für andere Seitenbetreiber in Europa ergeben können.

delfi
Die Delfi-Nachrichtenportale gehören zu den meistbesuchten Webseiten Estlands, Lettlands und Litauens.

Als wir 2013 über Delfi AS v. Estonia berichteten, schien der Fall erledigt – was nicht heißt, dass alle Fragen geklärt wurden. Das Urteil trat jedoch nicht in Kraft, da der Fall an die Große Kammer des EGMR verwiesen wurde. Der Verweis an die Große Kammer kann, unter bestimmten Voraussetzungen, von jeder streitenden Partei beantragt werden, was in diesem Fall erfolgreich geschah: Das estnische Portal pochte weiter auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Meinungsfreiheit).

Gesetz mit Boomerang-Effekt

Das Beharren auf der Behauptung, beim Entfernen der beleidigenden Kommentare handele es sich um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, war aus Sicht des Nachrichtenportals vielleicht die falsche Strategie. Denn genau in diesem Punkt verwies das Gericht, wie bereits 2013, auf den Umgang mit rechtswidrigen Nutzerbeiträgen.

Zur Erinnerung: Ziffer 2 des Artikel 10 erklärt die potentielle Klagefähigkeit gegen beleidigende Kommentare und die Verpflichtung, diese potentiellen Rechtsverstöße, wenn möglich, zu verhindern.

(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

(Ziffer2, Artikel 10, Europäische Menschenrechtskonvention)

In der Folge erklärte das Gericht:

1. We agree that there has been no violation of Article 10 of the Convention. […]

4. (2) Delfi did not “prevent” the unlawful comments from being published, and as it did not subsequently “remove” the comments without delay, it was liable for them.

(S.62, CASE OF DELFI AS v. ESTONIA)

Besteht eine Pflicht zur Moderationsschleife?

Das Portal hat also die Veröffentlichung nicht verhindert. Die einzige Möglichkeit, dies zu verhindern, wäre eine Prüfung in der Moderationsschleife, also: Kontrolle der Kommentare, bevor sie sichtbar gemacht werden. Auf etwas höherer Ebene stellen sich hier, wie bereits 2013 angedeutet, fundamentale Fragen zur Meinungsfreiheit. Auf der operativen Ebene lässt sich feststellen, dass die Einführung einer Moderationsschleife faktisch betriebliche Arbeitsabläufe verändert und neue Handlungsstandards mit sich bringen kann. Ganz zu schweigen von formalen Fragen: Müssten Community-Manager dann zukünftig offiziell attestiertes Rechtswissen vorweisen?

Entwarnung für Community Manager

Nein, im Grunde ändert sich nichts – vorausgesetzt, es wurden verantwortungsbewusste und professionelle Standards eingehalten. Das Urteil räumt neben der Prävention der Nutzerbeiträge auch die Option einer unmittelbaren oder folgerichtigen Entfernung der Kommentare ein. Hier geht das Urteil zwar nicht ins Detail, aber: Im Falle Delfi hat es sechs Wochen gedauert, bis die Beiträge vom Portal verschwanden – das kann beim besten Willen nicht mehr „unmittelbar“ genannt werden.

Horrende Strafen muss also niemand fürchten. Im Gegenteil: Das Urteil stärkt damit sogar die Position der Community-Manager, welche zu oft in der Kritik stehen, willkürlich Beiträge zu entfernen.

 

Teaserbild: eggs-on-toast (flickr / Nutzungsbedingungen)

Blog Netzwelt

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