(Gastbeitrag) Am 25. Mai 2018 wird der digitale Raum stärker reglementiert. Dann tritt nämlich die EU-Datenschutzgrundsatzverordnung in Kraft. Diese gilt nicht nur für Betreiber von Webseiten, sondern auch für diejenigen, welche Online-Kanäle für die Bewerbung ihres Services nutzen. Das Digitalmarketing ist auf die Erhebung und Weitergabe von personenbezogenen Daten angewiesen. Anbieter müssen demnächst einiges beachten, um keine Abmahnung zu erhalten.

Grundsätzlich gilt: Die Erhebung von Informationen über einen Nutzer beschränkt sich im Idealfall auf die Daten, welche man tatsächlich für das Funktionieren eines Dienstes benötigt. Kunden haben das Recht auf Einsicht, Korrektur, Weiterleitung und Löschung ihrer eigenen Daten, was auf Anfrage auch entsprechend umzusetzen ist. Zudem gilt es, den Zugang zu Datensätzen auch intern zu begrenzen und entsprechende Löschfristen derselben einzuhalten.

Hauptsache DSGVO-konforme Datenschutzerklärung

Selbstverständlich ist auch das E-Mail-Marketing betroffen, welches nach wie vor eine beliebte Methode ist, um mit potentiellen Kunden in Kontakt zu treten. Nutzer müssen einer Kontaktierung via Mail nicht nur ausdrücklich zugestimmt haben. Es muss stets die Möglichkeit bestehen, einen entsprechenden Service einfach wieder abzubestellen. Weiterhin dürfen bei dem Versand von Newslettern die Adressen anderer Empfänger nicht sichtbar sein.

Jede Art von Internetseite, sofern sie nicht dem persönlichen oder familiären Gebrauch dient,  muss zudem eine DSGVO-konforme  Datenschutzerklärung beinhalten. Darin ist nicht nur der genaue Umfang der Datenerhebung zu nennen. Klären Sie außerdem Ihre Nutzer über Ihre Rechte auf und geben Ihnen die Kontaktdaten der Ansprechpartner.

Härtefall Profiling

Auch das Social-Media-Monitoring, also die Nutzersuche mit Schlagworten, ist hiervon nicht ausgenommen. Auch hier dürfen nur dann Daten von Betroffenen erhoben werden, wenn diese allgemein zugänglich sind und kein Schutzinteresse der Datenerhebung gegenübersteht. Besonders kniffelig kann es dann werden, wenn Anbieter Profiling vornehmen. Denn hier überwiegt in den meisten Fällen der Schutz der natürlichen Person.

Soziale Netzwerke

Die beliebten Social-Media-Buttons, welche ein direktes Teilen von Inhalten auf der entsprechenden Plattform ermöglichen, müssen auf europäischem Boden durch daten-minimierende Plugins erweitert werden. In ihrer üblichen Form entsprechen die Buttons nämlich nicht der DSGVO. Nicht nur, weil umfangreich Daten erhoben. Auch, weil diese in vielen Fällen an die Server im Land des Sitzes gehen.

Weiterführende Informationen über die DSGVO und welche Änderungen die Novelle mit sich bringt, finden Sie auf datenschutz.org.

Artikelbild von rawpixel   Inlinebilder von rawpixel Charles Deluvio 🇵🇭🇨🇦

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