Das Jahr ging zur Neige, doch von Besinnlichkeit war nicht viel zu spüren. Wie auch? Die Netzwelt hatte genug um die Ohren. Die Hauptthemen des Monats waren -Trommelwirbel- Datensicherheit und Datenschutz. Aber es gab auch einen singenden Fahrkartenkontrolleur,  sich verabschiedende YouTube-Pioniere, viel Star Wars, altbekannte juristischen Dispute, eine herzergreifende Geschichte – und noch viel mehr. Also, Glühwein raus, Beine hoch – hier kommt der Jahresabschluss: Der Dezember.

Ein Loch ist im Eimer, lieber Oscar – Ende Januar vergibt Hollywood wieder die kleinen goldene Kerlchen für exzellente cineastische Leistungen. Traditionell sickern im Vorfeld immer mal wieder Filme durch und tauchen dann auf Download-Plattformen oder in Torrent-Netzwerken auf. Der Grund für solche Leaks ist recht schnell erklärt: Für Vorab-Screenings werden Kopien versandt und in welchen Händen diese Kopien dann landen, kann man schwer kontrollieren. So auch dieses Jahr – mit zwei Unterschieden: Erheblich mehr Leaks und kaum einer der Filme ist, wie sonst, durch Produktionsspuren wie Wasserzeichen oder Time Codes gekennzeichnet. Hinzu kommt, dass diesmal auch einige Filme in Umlauf kamen, die noch gar nicht angelaufen sind. Dieses Durchsickern wird mehr und mehr zum echten Problem. Bereits im Sommer ist beispielsweise das Script zu Tarantinos Hateful Eight geleakt und hat dem Filmstart selbst bereits vorab den Wind aus den Segeln genommen; Tarantino war gezwungen, das Ende des Films nochmal umzuschreiben. Und was lernen wir daraus? Nicht viel. Die Bekämpfung von Piraterie ist und bleibt ein Kampf gegen Windmühlen. Und die geringste Überraschung: In Hollywood kann man anscheinend niemandem vertrauen.

Zeitenwende? – Y-Titty haben sich getrennt. Die drei Jungs des 2006 gegründeten YouTuber-Kollektivs waren einst die ersten echten Superstars der YouTuber-Szene – aber das ist viele Weiterentwicklungen und Veränderungen her. Die Begründung, wieso sich Oğuz Yilmaz, Philipp Laude und Matthias Roll trennen, gewährt einen realistischen Blick auf den Status Quo der Szene: Im Video zum Abschluss (#endlich) hört man Sätze wie „Heute geht’s nur noch um Kohle, Klicks und Schminki-Schminki“. Und in Interviews stellen die drei klar, dass man nur von den Werbeeinnahmen, ohne Product Placement, nicht leben könne. Y-Titty gehören auch zu den wenigen „Großen“, die sich nicht von Mediakraft getrennt hatten. Und man muss zustimmen: Die Krise ist da und wird nicht thematisiert. Ähnlich wie bei Spotify und anderen Streaming-Diensten, zeichnet sich bei YouTube und den Multi-Channel-Networks das gleiche Problem ab: Die Dienste und Managements verdienen sich eine goldene Nase und diejenigen, die für Content sorgen, machen verhältnismäßig wenig Umsatz. Die Lösung, durch weitere Vermarktunsoptionen wie Product Placement, die Inhalte weiter zu monetarisieren, hat unweigerlich zur Folge, dass sich die kreative Motivation nur noch am Verdienst aufhängt. Und das ist der Tod jeder Kreativität und Frische. Laude wird bald in „Bibbi & Tina“ (Kinofilm) zu sehen sein. Und Yilmaz plant eine Agentur zu gründen. Sieht so aus, als würden die YouTuber erwachsen und damit auch zu Realisten. Und das ist eigentlich keine so positive Meldung.

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Ordnungsruf im Vogelnest – Twitter hat, wie jedes soziale Netzwerk, sein Leid mit problematischen Nutzern: Der IS ruft zum terroristischen Krieg auf, Rechtsextreme verbreiten rassistische Anfeindungen, Sexismus, Beleidigungen – alles was die Palette hergibt. Ende Dezember erklärte das Vogelhäuschen auf seinem Blog, dass die Nutzungsbestimmungen nun, im Sinne einer neuen Policy zur Bekämpfung dieser Problemfälle, angepasst werden. Im Klartext heißt das: Verifizierung von E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Werkzeuge für Nutzer (blockieren, ausblenden, melden) und werksseitiges Löschen von Tweets und Accounts. Ohne die rhetorische Schminke muss es sich dabei also um Formalitäten handeln, denn diese Maßnahmen gehören eigentlich zum fundamentalen Rüstzeug jedes Netzwerks. Und wenn das stimmt, muss man sich fragen, wie naiv die Nutzungsbestimmungen denn vorher verfasst waren. Lassen wir uns mal überraschen – Maßnahmenkataloge sind ja gerade schwer im Kommen.

Ist ihm überhaupt nicht egal – Die Berliner Verkehrsbetriebe haben mal wieder eine „Habt uns lieb“-Kampagne gestartet und im Gegensatz zu den putzigen Versuchen der Vergangenheit, ist ihnen diesmal ein Treffer gelungen: Kazim Akboga schlurft als unmotivierter BVG Kontrolleur durch die Gänge von Bussen und U-Bahnen und demonstriert mit „Is mir egal“ die ultimative Toleranz (s.Clip). In puncto Coolness erinnert das stark an Edekas „Supergeil“ von Liechtenstein – und da gibt es noch mehr Parallelen: Akboga ist natürlich kein Fahrkartenkontrolleur, sondern eigentlich Werbetexter. Der Song ist dagegen schon von ihm, jedoch gab es diesen bereits lange bevor die Kampagne geplant war. Liechtenstein hatte mit „Supergeil“ natürlich nicht nur für Edeka, sondern auch für die eigene Karriereplanung gearbeitet. Und Akboga fährt vermutlich eine ähnlich Taktik – nur aktiver: „Is mir egal“ nutzt der ehemalige Werbetexter nur als Motiv, weshalb es vor und nach Edeka mehrere Versionen dieses Songs gab. Hat sich im Endeffekt vermutlich für die BVG gelohnt – für Akboga lohnt es sich immer noch. #zwinkerzwinker

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Streaming LaLa-Land – Im Dezember haben sich, nach vielen anderen Stars, auch Coldplay von Spotify verabschiedet. Das ist mittlerweile schon keine Meldung mehr wert. Dass Spotify letzten Monat auf 150 Mio. Dollar nicht ausgeschütteter Gewinne verklagt wurde, dürfte auch nicht wirklich für Verwunderung gesorgt haben. Aber diese Perspektive ist immer noch recht eng. Die großen Stars sind, aufgrund ihrer immens hohen Abspielzahlen, die einzigen, die vom Streaming profitieren. Und von der Säulenheiligen Taylor Swift wissen wir mittlerweile auch, dass sich das Geschäft mit Apple nur lohnt, weil man sich gegenseitig mit synergetischen Gefälligkeiten pampert. Bis dato haben wir die Swift immer für ihren Social-Media Einsatz gelobt – dem setzen wir mal so langsam ein Ende.

Getrennt für mehr Sicherheit – Das pushTAN-Verfahren der Sparkasse soll den aktuellen Sicherheitsstandard für das Online-Banking gewährleisten und einfach machen. Das System operiert mit zwei Apps: Eine App generiert die TAN, die andere App übernimmt das Banking. Bereits im Oktober haben die Informatiker Vincent Haupert und Tilo Müller (Uni Erlangen) die Schwachstellen erklärt und gezeigt, wie man das System knacken kann. Die Apps wurden überarbeitet – anscheinend nicht ausreichend. Haupert demonstrierte nun auf einem Kongress des Chaos Computer Clubs, wie er auch die überarbeitete Version der App knacken kann. Das Problem liegt aber im Grunde nicht an der App: Das pushTAN-Verfahren wird vor allem deshalb als einfacher beworben, weil man keine weiteren Geräte, wie beispielsweise einen kleinen TAN-Rechner, benötigt. Nur ist genau das der Pferdefuß: Alles auf einem Gerät (Smartphone, Tablet) zu machen, ist immer ein Sicherheitsrisiko – egal wie sicher die App ist. Haupert bietet allerdings gleichzeitig eine Lösung an: Werden beide Apps auf unterschiedlichen Geräten genutzt, beispielsweise TAN-Generator auf dem Tablet und Banking-App auf dem Notebook oder Smartphone, habe man wieder zwei getrennte Geräte – und das macht eben den signifikanten Unterschied. Wir empfehlen die Live-Demo von Vincent Haupert – sehr unterhaltsam und recht informativ, will man wissen wie ignorant viele Unternehmen mit der IT-Sicherheit umgehen.

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Gehacktes vom russischen Bären – Nachdem die Server des Bundestages im letzten Jahr umfangreich und mit nachhaltigem Schaden angegriffen wurden, hacken sich die Angreifer nun weiter durch diverse Nato-Staaten. Ziel seien politische Behörden, die Rüstungsbranche wie auch Unternehmen der Luft- und Raumfahrtbranche. Ausgerechnet der russische IT-Sicherheitsexperte Kaspersky Lab identifiziert die Angreifer als die sogenannte Sofacy Gruppe, welche ihren Ursprung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Russland hat. Die Angriffe seien mit einem derart großen personellen wie finanziellen Aufwand durchgeführt worden, dass eine „state-sponsored-attack“ naheliegend ist. Glaubhaft ist das schon. Nur bleibt ein merkwürdiges Geschmäckle, dass ausgerechnet ein russischer Sicherheitsdienst vor russischen Hackern, mit vermutlich staatlicher Unterstützung, warnt. Entweder sollte man die Konstellation dieses Informationsszenarios nochmal hinterfragen oder Kaspersky wird von Suizidgefährdeten geführt.

Therapeutisches Texting – Taylor Thyfault war ein 21-jähriger Polizei-Kadett. Seiner Mutter Carole Adler stand der junge Polizist sehr nahe und beide hielten sich über Kurznachrichten ständig auf dem Laufenden. Als Thyfault bei einem Unfall im Dienst verstarb, war seine Mutter die letzte Person, der er noch schrieb. Adler konnte den Verlust ihres Sohnes kaum ertragen und wenn es zu schmerzhaft wurde, schrieb sie ihm weiter Nachrichten – wissentlich, dass es natürlich keine Antwort geben würde, aber um eine „Person“ zu haben, mit der sie ihren Schmerz teilen konnte. Eines Tages kam dann doch eine Antwort – von einem Polizisten namens Sergeant Kell Hulsey. Was war passiert? Hulsey bekam ein neues Diensttelefon und die Nummer, welche er erhielt, war die, des verstorbenen Taylor Thyfault. Er erhielt bereits eine gewisse Zeit die Nachrichten der trauernden Mutter, dachte aber erst, jemand hätte sich mit der Nummer vertan. Nach einer besonders bedrückenden Textnachricht entschied sich der gestandene Polizist, der Mutter zu antworten, stellte sich vor und bot sogar an, die Nummer zu wechseln, damit die Mutter weiter texten kann. Carole Adler schlug das Angebot aus und erklärte, sie wäre sehr glücklich, dass die Nummer nun jemandem gehöre, der das macht, was ihr Sohn immer werden wollte. Mit der Wendung brach jedoch keine Welt für die Mutter zusammen – es half ihr in der Trauerbewältigung und erfüllte auf eine Art einen weiteren Wunsch ihres Sohnes. Adler und Sergeant Hulsey stehen weiterhin in Kontakt.

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Quelle: Twitter

Trittbrettfahrer ihr alle seid – Am 17. Dezember war es endlich soweit: Mit The Force Awakens ist die nächste Star Wars Auflage angelaufen. Wie stark der Film gerade auch in den Sozialen Medien einschlug, muss niemandem mehr erklärt werden: Bereits seit Monaten beherrschte der Sternenkrieg viele Kanäle und jetzt, da der Film angelaufen ist, wurde das quantitativ sogar noch übertroffen. Das lag nicht zuletzt auch daran, dass jeder ein Stück vom Kuchen wollte und irgendwie irgendwelche Star-Wars-Referenzen für sich einbrachte. Überwiegend waren diese entweder peinlich, weil es einfach schnell auffällt, wenn man nur so tut, als wüsste man, worum es geht. Oder es war einfach zuviel zuviel zuviel, weil man von mehrstimmigem Titelmusik-Singen, BB-8-Kuchen Rezepten oder Laser-Schwert-Kämpfen von Fans irgendwann auch genug hat. Weite Teile der hiesigen Netzgemeinde sind der Meinung, die Goldmedaille dieser Bandwagon-Parade gehe an die Hamburger Hochbahn (rechts). Vermutlich weil ihr Star-Wars-Gruß nicht übertrieben lustig zu sein versuchte und den Hype auch nicht endlos abzumelken versuchte. Über den Rest, kann sich jeder sein eigenes Urteil bilden (s.Collage).

SW_Collage

§ 54 Reloaded – Private Einzelkopien oder der öffentliche Zugang von und zu urheberrechtlich geschützten Werken sind, wie manche vielleicht wissen, nicht gleich illegal. Das verdanken wir der sogenannten Pauschalabgabe, welche, laut §54 Urheberrechtsgesetzt, auf den Kaufpreis jedes Computers, Druckers, USB-Sticks, Radios oder CD/DVD-Rohlings aufgeschlagen wird. Für Smartphones und Tablets galt dies bisher zwar auch, sorgte jedoch immer wieder für Konfrontationen, was nicht zuletzt an den recht niedrigen Abgaben der Produzenten von Smart-Devices lag. Nun gab es eine Einigung mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ): Für jedes Smartphone gehen 6,25 Euro, für jedes Tablet 8,75 Euro an die ZPÜ, welche die Beträge, nach einem Verteilungsschlüssel, an seine Gesellschafter, Rechteverwerter wie Gema oder VG Wort, weitergibt. Damit liegen die Abgaben noch weit unter den ursprünglichen Forderungen der ZPÜ. Wer dem Gesamtvertrag beigetreten ist, überwiegend Mitglieder des Branchenverbands Bitkom, zahlt eine geminderte Pauschale von 5 bzw. 7 Euro. Wer hier nochmal sparen will, sollte seine Device als gewerblich genutzte Gerätschaft anmelden – Business-PCs zahlen nur einen geringeren Satz.

Return to sender – Rassismus ist natürlich kein exklusiv europäisches Phänomen. In Brasilien beispielsweise, fallen rassistische Anfeindungen seit 1988 ins strafrechtliche Ressort und können auch mit Gefängnisstrafen quittiert werden – was Rassisten natürlich nicht vom Hass abhält. In einer Kampagne der NGO Criola, kehren Twitter- und Facebook-Hasspostings nun zu ihren Verfassern zurück: Die Organisation druckte rassistische Kommentare aus Sozialen Netzwerken auf Plakate und hängte diese, dank Geotagging, dort auf, wo sie geschrieben wurden. Die Profilbilder wurden unkenntlich gemacht und natürlich hängen die delikaten Displays nicht direkt beim geistreichen Verfasser, sondern eher in seiner Nachbarschaft. Eine denunziantorische Hexenjagd ist auch gar nicht nötig, denn die Kampagne erreicht auch so ihr Ziel: Wo dieser Rassismus plakatiert wurde, äußern sich Menschen explizit kritisch und verdammen diese Hassbotschaften. Alle Achtung. Ein vorbildliches Modell für eine westliche Nation? Schwierig: Aktuell wüsste man vielleicht gar nicht so genau, ob hier Rassismus demaskiert werden soll oder ob es sich vielleicht sogar um ein ernstgemeintes Wahlplakat einer der Parteien handelt, deren Namen wir hier mal nicht nennen möchten.

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Zweifrontenkrieg der Augenwischer – Springer fährt nun seit einigen Monaten eine Doppelstrategie gegen Adblocker: Bild.de sperrt konsequent alle Nutzer von Werbeblockern aus (wir berichteten mehrfach) und Welt.de entsendet Juristen in die Republik, welche mehrere Verfügungen gegen Adblocker-Anbieter erwirken konnten. Grund genug für Springer, sich mit diesen juristischen Kleinerfolgen zu brüsten und vom erfolgreichen Kampf gegen die Werbesperren zu sprechen. Damit hier keine Verwirrung aufkommt: Die einstweiligen Verfügungen wurden ausschließlich bei Landgerichten erwirkt. Und nicht alle Versuche waren von Erfolg gekrönt. Klagen gegen den großen Endgegner, der Adblock-Plus-Betreiber eyeo aus Köln, blieben bis dato erfolglos und werden auch auf Jahre von keinem Erfolg gekrönt sein. Denn das eigentliche Springer-Ziel, ein Betriebsverbot des Produkts zu erwirken, ist vor dem Hintergrund geltender Rechtsnormen eher utopisch – was Springer wissen sollte.

Halten wir für den Status Quo also fest: Springer gewinnt einige Schlachten, kann aber auf absehbare Zeit den Krieg nicht gewinnen. Was Springer mit seiner Strategie bewirkt: Mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, wie gegen den kleinen Tutorial-Blogger Tobis_Tricks, bringt nachweislich mehr Sympathien für die Adblock-Nutzung. Entgegen allen Marktschreiern hat Springer kein innovatives Konzept, sondern versucht veraltete Absatzmethoden auf das Internet anzuwenden. Wir haben es schon x-mal gesagt und werden es auch noch x-mal wiederholen: Verändert eure Werbekonzepte und versucht die Ökonomie des Internets zu verstehen. Die steigende Zahl der Adblock-Nutzer, mittlerweile auch bei Apple, spricht eine klare Sprache. Vielleicht braucht Springer keine Anwälte, sondern Dolmetscher.

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Next Generation Datenschutz – Die Europäischen Datenschutzbestimmungen, nach welchen wir noch heute spielen, datieren ins Jahr 1995 zurück. Da sich doch das eine oder andere verändert hat, wurden bereits 2012 Reformvorschläge für eine Novellierung der geltenden Regeln vorgelegt. Im Dezember haben nun EU-Kommission, Europaparlament und die Mitgliedsstaaten die Reformen beschlossen. Die signifikanten Veränderungen lassen sich in vier Hauptpunkten festhalten: Internetnutzer sollen grundsätzlich mehr Kontrolle über und Einsicht in eigene Daten erhalten. Darüber hinaus soll ein Mindestalter gelten: Bis zum 16. Lebensjahr ist eine Einwilligung der Eltern nötig. Das spielt auch für einen weiteren Punkt eine Rolle: Dienstbetreiber wie Facebook oder Google sind zukünftig gezwungen, sich für die Datennutzung stets die Zustimmung der User einzuholen. Und letztlich wurde beschlossen, dass es in den Mitgliedstaaten heimische Beschwerdestellen geben soll, damit man schneller und direkter gegen Verstöße vorgehen kann. Apropos Verstöße: Mit bis zu 4 % der Jahresumsätze können Unternehmen dann zukünftig bei Zuwiderhandlung bestraft werden.

Die Reformen nun endlich aktiv anzustoßen, geht sicherlich auch auf Ereignisse wie das gekippte Save-Harbour-Abkommen zurück. Wir sehen noch nicht, wie praktikabel diese Veränderungen sind – was allerdings nichts heißen muss, denn eine gewisse Anpassungsphase sollte verständlicherweise einkalkuliert werden. Nur: Wenn wir immer wieder Klagen benötigen, um geltendem Recht zu seiner Wirkung zu verhelfen, wird die Brüh teurer als die Brocken. Eine teure Administration der Reglements ist eigentlich nicht im Sinne des Erfinders. Eine Erhöhung der Strafmaßnahmen, wäre ein guter Ansatz: Angefangen bei 4 % des Jahresumsatzes, bei Wiederholungstätern bis zu 20 % der Jahresumsätze. Das würde effektiv helfen, ist aber schlichtweg Utopie.

Wähler aus der Twilight Zone Chris Vickery ist 31, arbeitet tagsüber am IT-Helpdesk und nach Feierabend widmet er sich der Sicherheitsforschung. Eines Tages suchte er mal wieder, eher unmotiviert, nach Database Servern, die keine Authentifizierung benötigen – und stößt dabei auf eine Goldmine: Eine Datenbank mit den Informationen von 191 Mio. amerikanischen Wählern – Namen, Kontaktdaten, Wähler-ID, politische Zugehörigkeit und welche Partei wann gewählt wurde. Das sind am Ende so gut wie alle US-Bürger, die als Wähler registriert sind. Und damit nicht genug: Wem diese Datenbank gehört, ist nicht bekannt. Eine offen zugängliche Datenbank mit den Informationen zu allen Wählern, die niemandem gehört? Nach aktuellem Stand hat sich daran auch nichts geändert – alle vermuteten Besitzer haben auch recht schnell dementiert, damit etwas zu tun zu haben. Mittlerweile ist die Datensammlung natürlich nicht mehr öffentlich und es ermittelt das FBI bzw. der IC3, die staatliche Beschwerdestelle für Internetkriminalität. Wir hoffen sehr, dass dieses Mysterium aufgeklärt wird. Wenn nicht, geht der Fall in die X-Akten – Scully und Mulder sind ja wieder aktiv.

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Abmahnquittung – Wer erinnert sich noch an die Abmahn-Abzocke des Anwalts Urmann gegen RedTube-Nutzer? Dass es sich hierbei um ein unzulässiges Verfahren, aufgrund von rechtswidrigen Methoden, handelte, wurde mittlerweile mehrfach klargestellt. Anfang Dezember gab es vor dem Amtsgericht Regensburg die Quittung: Das Gericht sieht Urmanns Verhalten als arglistige Täuschung des Landgerichts Köln und verdonnerte den Advokaten zu einer Schadensersatzzahlung. Wir hoffen nur, dass irgendwelche Gelder auch bei denen ankommen, die bereits panisch gezahlt hatten. Über 600.000 Euro waren seinerzeit aus diesen Zahlungen in die Schweiz geflossen. Die eigentlichen Rechteinhaber, die das Geld gerne entgegengenommen haben, sind in diesem Verfahren nicht involviert gewesen. Ergo: Da kommt vielleicht noch was.

Salut to Lemmy – Im Dezember verlor die Gemeinde der Rock- und Metal-Jünger, mehr oder minder überraschend, eines ihrer ikonischsten Mitglieder: Ian Fraser „Lemmy“ Kilmister, Gründer und Frontmann der legendären Motörhead, erlag am 28. Dezember 2015 seiner Krebserkrankung. Die Kondolenzgrüße waren überwältigend: Aus aller Welt ehrten Menschen in den Sozialen Netzwerken das Pik-Ass des Rock’n’Roll – nicht nur Metalfans, sondern Künstler und Fans aller Genres, Politiker, sogar ein Geistlicher aus dem Vatikan, ein Milchproduzent (für den Lemmy sogar mal warb) und seine Whiskey-Marke Jack Daniels legte eine Sonderedition zu seinen Ehren auf. Das Netz platzte vor lauter Lemmy-Content aus allen Nähten.

Wir möchten allen Fans und Interessierten das Video seiner Trauerzeremonie ans Herz legen. Viele sehr emotionale Momente, aber da jeder auch aufgefordert war, seine persönliche Lemmy-Geschichte zu erzählen, ist es unterm Strich eine sehr unterhaltsame Veranstaltung geworden, die Mr. Kilmister sicher gefallen hätte – auch wenn er das aus Bescheidenheit nicht zugegeben hätte.

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Artikelbild: Ken Walton (flickr / Nutzungsbedingungen)

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