Die Bundesnetzagentur warnt vor etwas zu neugierigen Haushaltsgeräten. Aus gutem Grund: Viele Geräte sind internetfähig und verfügen über Mikrofone und Kameras. Und damit stoßen so manche smarte Produkte an die Grenzen des Legalen. Wie sehr sollte uns diese Kombination beunruhigen? Ist das überhaupt erlaubt?

Smarte Helfer oder Spionagegeräte?

Kurz vor dem letzten Weihnachtsfest warnte die Bundesnetzagentur (BNetA), beim Kauf von smarten Produkten oder Hightech-Spielzeug, Vorsicht walten zu lassen. Auch wenn der Hinweis fürs letzte Weihnachtsfest reichlich spät kam, ist die Bedrohungslage dahinter nicht saisonal beschränkt. Die Warnung bezieht sich dabei auf ein Problem, das für Verbraucher weiterhin präsent bleibt und vermutlich sogar stetig wachsend wird.

Wenn elektronische Haushaltsgeräte oder Spielzeuge über Kamera- oder Mikrofonfunktionen verfügen und sich obendrein mit dem Internet verbinden können, besteht die Möglichkeit, dass diese Geräte in die Kategorie der Spionagegeräte fallen und somit verboten sind. 2020 verbot die BNetA knapp 2200 solcher Produkte, welche in der Folge von Internetplattformen verschwinden mussten. 2021 waren es schon 4600 Produkte.

Was macht eine Device zum Spionagegerät?

Stark vereinfacht gesagt, qualifizieren drei Hauptfaktoren Produkte für die verbotene Kategorie. Danach stellen sich für elektronische Geräte die Fragen, ob sie

  1. über eine Kamera oder ein Mikrofon verfügen, die fernübertragungsfähig sind (Bluetooth, WLAN, etc.),
  2. aufgenommene Video-, Bild- oder Audiodateien kabellos an Dritte weitersenden können, ohne das die aufgezeichnete und/oder aufzeichnende Person davon weiß oder darüber Kontrolle hat, oder
  3. einen Zugriff auf Kamera oder Mikrofon von Externen zulassen – womöglich sogar geheim.

Nicht nur die Herstellung, der Vertrieb oder die Einfuhr solcher Gerätschaften sind laut Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verboten. Auch der bloße Besitz ist gemäß § 8 TTDSG untersagt.

Das Besitzdelikt betrifft im Regelfall aber Verkäufer, die Produkte zum Vertrieb gelagert haben. Privatleute, soweit sie sich durch den Gebrauch nicht strafbar machen, müssen keine Strafverfolgung fürchten.

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Welche Produkte sind kritisch oder sogar verboten?

Das Spektrum der fragwürdigen Technik ist breit und vielfältig. Von Smartwatches und Drohnen bis zu Saugrobotern und Futterspender für Haustiere finden wir zahlreiche Produktkategorien, die wir im Alltag nutzen (Auflistung hier).

Viele Geräte, wie beispielsweise der Saugroboter in diesem Test-Video, fallen nicht in die Kategorie dubioser Gadgets. Aber die technischen Voraussetzungen, gepaart mit der möglichen Manipulierbarkeit der Features, rücken den Betrieb dieser Geräte in einen permanenten Grenzbereich. Der kritische Punkt ist für gewöhnlich erreicht, wenn sich ein Item selbstständig mit dem Internet verbinden kann.

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Naiver Freispruch für Assistenzsysteme?

Wer denkt bei diesem Thema nicht direkt an Alexa, Siri oder Google Home? Hier beginnt eine Grauzone. Die BNetA ordnet Assistenzsysteme nicht den Spionagegeräten zu, weil die Behörde der Auffassung ist, dass hier ja erkannt und gesteuert werden kann, wann eine Aufnahme stattfindet. Darüber hinaus beteuern Hersteller immer wieder, dass diese Geräte nicht aufnehmen, sondern Worte lediglich als Trigger fungieren, welche auf den Befehl des Benutzers diverse Funktionen starten.

Diese Auffassung dürfte bei manchen für ein heftiges Schmunzeln sorgen. Immer wieder stellt sich die Frage, ob uns Alexa & Co. ausspionieren. Die Hersteller winken ab, viele Experimente legen jedoch andere Praktiken nahe. Genauso wie verbotenes Targeting, womit die Gerätschaften auch operieren.

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Recherchehilfe für private Käufer

Eine konkrete Liste mit den bereits verbotenen Produkten wäre natürlich hilfreich, kann die BNetA aber nicht herausgeben. Die Behörde ist jedoch unter spionagegeraete@bnetza.de gerne behilflich und gibt Auskunft über konkrete Items.

Im Übrigen bleibt nur zu sagen: Informieren Sie sich vor dem Kauf über die genaue Funktionsweise und schauen Sie nach, ob der Hersteller zu Datenschutzbestimmungen Stellung bezieht. Und vielleicht ist eine Ersparnis von ein paar Euro durch ein unbekanntes Gerät aus Fernost es nicht wert, die eigene Sicherheit aufs Spiel zu setzen.

Artikelbild: Jan Antonin Kolar / unsplash

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