Mit der Ankündigung neuer AGB und drastischer Maßnahmen bei Nichtzustimmung verschreckte WhatsApp Anfang des Jahres viele Nutzer. Als alternative Dienste wie Signal oder Telegram dadurch hohen Zulauf verzeichneten, gab WhatsApp den Missverstandenen und schob die Zustimmungsfrist bis zum 15. Mai auf. Nun steht der Termin vor der Tür und WhatsApp relativiert erneut. Wir erklären, was der Messaging-Dienst für den Stichtag angekündigt hat.

WhatsApp und Facebook: Viel Rauch um nichts?

Besonders die Nachricht, dass mit der Zustimmung zu den neuen AGB Facebook das Tor zu den Nutzerdaten des Messagingdienstes geöffnet würde, war offensichtlich zu viel für viele WhatsApp-Nutzer. Obwohl schnell klar wurde, dass sich aufgrund der DSGVO für EU-Nutzer herzlich wenig ändern kann, war die Reaktion vieler Netzlinge unmissverständlich: Signal, Threema, Telegram & Co. verzeichneten in den Tagen nach der WhatsApp-Ankündigung einen überdurchschnittlich hohen Zulauf.

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Verfahren gegen die Mutter

Als Konsequenz aus der Aufregung räumte der Dienst eine Zustimmungsfrist bis zum 15. Mai ein. Besser wurde dadurch nichts – im Gegenteil: Zwar ruderte die Facebook-Tochter bei den Maßnahmen weiter zurück, aber der Umgang mit den Nutzerdaten lag weiterhin auf dem Tisch und motivierte immer öfter auch die Politik, das Update nun endlich einer fundierten DSGVO-Prüfung zu unterziehen.

Im April leitete dann Hamburgs Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Verfahren gegen Facebook Ireland Ltd. ein, welches dem Unternehmen offiziell die Erhebung von WhatsApp-Nutzerdaten untersagen soll.

Alles neu macht der Mai?

Updates von Gerichten oder Datenschützern gibt es noch keine. Die aktualisierten FAQs geben uns allerdings konkretere Informationen, was uns dann ab dem 15. Mai erwartet. In der (offensichtlich nicht von einem Muttersprachler) verfassten deutschen Version erfahren wir:

  • Wer bis zum 15. Mai nicht zugestimmt hat, wird seinen Account nicht verlieren (Löschung). Allerdings sollen die Funktionen sukzessive eingeschränkt werden, sollte die Zustimmung weiterhin ausbleiben.

In den englischen FAQs erläutern WhatsApp den Umfang der Maßnahmen etwas detaillierter:

  • Der Account wird zum 15. Mai nicht gelöscht und bleibt funktionsfähig.
  • Nach einigen Wochen wird die Erinnerung an die AGB-Zustimmung weiterhin anhalten (persistent).
  • Ab diesem Zeitpunkt wird die Funktionalität so lange eingeschränkt, bis die Zustimmung gegeben wurde.
  • Voice- oder Video-Anrufe kann man immer noch annehmen, allerdings wird der Zugang zur Chat-Liste verwehrt.
  • Nach einigen Wochen werden auch die Anruf-Funktionen ausgesetzt.
  • Wenn der Account aufgrund der Nichtzustimmung inaktiv bleibt, unterliegt er weiterhin allen Nutzungsbedingungen.

Updates findet ihr hier: FAQ deutsch und FAQ englisch.

Und jetzt?

Obwohl der Messagingdienst schon klar ankündigt, dass eine ausbleibende Zustimmung zu den AGB zu Funktionseinschänkungen führt, wird nicht klar, wann das genau eintritt. Gegenüber TechCrunch spricht WhatsApp explizit von einem unbestimmten Zeitpinkt, ab dem Maßnahmen folgen. Warten wir den Stichtag ab, dann wissen wir mehr.

Trotz der schwammigen Ankündigungen und Relativierungen sind wir durchaus skeptisch. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden alle die AGB früher oder später annehmen. Alleine schon, weil Datenschützer und Politik eine ernst zu nehmende Hartnäckigkeit vermissen lassen.

 

Artikelbild: HeikoAL / Pixabay Lizenz

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