Die Gema hat OpenAI wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt – und gewonnen. Das Landgericht München gab der Verwertungsgesellschaft recht, nachdem sie anhand von neun bekannten deutschen Songs zeigte, dass GPT-4 und GPT-40 weitgehend vollständige Liedtexte ausgaben: Mit den richtigen Prompts konnten Texte von etwa Helene Fischer und Herbert Grönemeyer punktgenau „generiert“ werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da OpenAI dagegen Berufung einlegen kann. Dennoch gilt es im Streit um Urheberrechte in KI-Zeiten bereits als wegweisend, weil vergleichbare Verfahren bereits in anderen Ländern laufen oder vorbereitet werden.

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Artikelbild: NomadSoul1/Envato (Symbolbild)

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