Tine Wittler wurde auf Facebook zur Werbefigur für Schlankheitsmittel. Ganze 20 Kilo soll sie laut Werbeanzeigentext in nur wenigen Wochen mit dem vermeindlichen Wundermittel abgenommen haben. Tine Wittler wusste davon nichts und geht nun gegen Facebook vor. Wir haben Rechtsanwalt Alexander Hufendiek zum Fall „Wittler vs. Facebook“ fünf Fragen gestellt.

Zunächst das Problem:

 

Der Spiegel berichtet und Tine Wittler fordert die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung von Facebook:

 

Die Fragen

Facebook legt unter anderem in seinen Werberichtlinien fest, was erlaubt ist und was nicht. Derjenige, der die Werbung mit Tine Wittler geschaltet hat, hat gegen diese Vorgaben verstoßen. In wie weit kann Facebook dafür verantwortlich gemacht werden?

A. Hufendiek: Facebook haftet zumindest nach Kenntnisnahme des (Persönlichkeitsrechts-)Verstoßes dafür, dass die rechtswidrige Werbung unverzüglich gelöscht wird. Facebook hat sodann auch dafür Sorge zu tragen, dass sich ein solcher Verstoß nicht wiederholt. Wie genau das zu geschehen hat, schreibt jedoch kein Gesetz vor. Facebook hat zumutbare Maßnahmen zu ergreifen.

Alexander Hufendiek – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Kann Facebook in die Verantwortung genommen werden, da eine Prüfung der Werbeanzeigen vorab erfolgt, zumindest meldet Facebook dem Werbetreibenden, das eine Genehmigung erfolgt sei, und Facebook diese dann genehmigt?

A. Hufendiek: Ich kann nicht beurteilen, ob Facebook tatsächlich vorab Werbemaßnahmen prüft. Aber genau das möchte Frau Wittler nun verständlicherweise erreichen. Facebook wird jedenfalls dann in die Verantwortung genommen werden können, wenn das Unternehmen keine oder nur unzureichende Maßnahmen ergriffen hat, um eine erneute Rechtsverletzung zu verhindern.

Ist die Aussage „Facebook verdient Geld mit Werbung und deshalb soll Facebook auch die Verantwortung übernehmen“ ein logischer Rückschluss?

A. Hufendiek: Nein. Selbst wenn Facebook keine Einnahmen hätte, wäre das Unternehmen verpflichtet, persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte nach Kenntnisnahme sofort zu löschen und zumutbare Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Genau diese Verpflichtung trifft beispielsweise aber auch jeden Blogger oder Inhaber einer Facebook-Fanpage.

Facebook soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, in der entsprechende Anzeigen nicht mehr freizugeben sind. Unterschreibt Facebook nicht, soll es vor Gericht gehen. Sind Ihnen ähnliche Fälle aus der Vergangenheit bekannt?

A. Hufendiek: Die Frage, ab wann ein Unternehmen für Verletzungen durch Dritte haftet, ist schon in zahlreichen Gerichtsverfahren thematisiert worden. Hier sind bsp. die Verfahren, die sich gegen Google (Haftung für persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte) und http://anka.eu/news-aktuelles/25-bgh-entscheidet-zur-haftung-von-blogspot-com richteten, zu nennen.  Die Frage, ob Facebook nach Rechtsverletzungen eine Vorabprüfung der Werbung Dritter unter Zumutbarkeitserwägungen vorzunehmen hat, ist eine Einzelfallentscheidung und insoweit gerichtlich noch nicht geklärt.

Die Ersteller der Werbung scheinen unbekannt. Da Facebook vermutlich alle IP-Adressen speichert wäre der Konzern somit doch auch in der Lage die entsprechende Person bzw. das Unternehmen, das die Werbung geschaltet hat, ausfindig zu machen. Warum passiert dies nicht?

A. Hufendiek: Ich kann nicht beurteilen, ob Facebook tatsächlich IP-Adressen der Werbenden speichert. Die Zuordnung der IP-Adresse über den jeweiligen Provider gestaltet sich in diesem Zusammenhang aber nahezu unmöglich, wenn es sich um ausländische Provider handelt. Inländische Provider speichern IP Adressen wenn überhaupt auch nur sehr kurz, so dass eine Zuordnung in der Praxis nicht funktioniert.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

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